
ZÄHLT IHR GASZÄHLER RICHTIG?
Sehr geehrter GVE-Kunde,
Sie zweifeln die Höhe Ihres Gasverbrauches an?
Wie können Sie Ihren Gasverbrauch überprüfen?
Gaszähler in Kundenanlagen sind eichrechtlich geprüfte Messeinrichtungen. Nach Ablauf der zugelassenen Eichgültigkeit werden die Zähler durch die Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH kostenlos gewechselt. Damit erhalten Sie wieder einen Zähler der für eine zugelassene Zeit in Ihrer Gasanlage den Verbrauch erfasst. Bis zu einer Zählergröße G 16 gilt eine Eichgültigkeit von 8 Jahren.
Bei steigenden Gaspreisen kommt bei vielen Kunden die Frage auf, ob der Gaszähler auch richtig den Gasverbrauch erfasst und nicht sogar zu viel misst?
Schreiben Sie einfach regelmäßig die Zählerstände für die Eigenkontrolle auf und vergleichen Sie diese mit vorangegangenen Verbrauchswerten. Prüfen Sie, ob Sie das eigene Verbrauchsverhalten geändert haben.
Wenn Sie eine Gasheizung besitzen, vergleichen Sie die Außentemperaturen der letzten Winter! Prüfen Sie selbst, ob sich Ihr persönlicher Wärmebedarf in den beheizten Räumen geändert hat oder der Warmwasserbedarf ein anderer geworden ist.
Nachdem Sie diese Analyse durchgeführt haben, klären sich sehr oft von selbst die Fragen zum erhöhten Gasbezug.
Sollten Sie jetzt noch immer an Ihrem Gasverbrauch zweifeln, lassen Sie sich ganz einfach von uns beraten.
Wer kann technische Mängel an Ihrem Zähler feststellen?
Bei einer Sichtprüfung des Gas-Zählers, können unsere erfahrenen Monteure erste optische und akustische Unregelmäßigkeiten des Laufverhaltens feststellen. Sollten Sie trotzdem den Wunsch haben, den Zähler in einem Labor prüfen zu lassen, ist das jederzeit möglich.
Ihr Wunsch ist eine Überprüfung des Zählers?
Die Überprüfung des Zählers wird als Befundprüfung bezeichnet. Die Befundprüfung wird durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Gaseinrichtungen durchgeführt.
Welche Preise kommen mit der Befundprüfung auf Sie zu?
Entsprechend den Forderungen des Eichgesetzes wird am Zähler eine Beschaffenheits- und messtechnische Prüfung vorgenommen.
Wird die Befundprüfung nicht bestanden, trägt die GVE die Kosten für Auswechselung und Prüfung des Zählers.
Liegt das Messergebnis innerhalb der gesetzlichen Fehlergrenzen, so tragen Sie die Kosten.
Befundprüfungsgebühren
| Zählertyp | Mindestbetrag für die Befundprüfung inkl. MwSt. 19 % |
| Einstutzenzähler G2,5 / G4 / G6 | 51,29 € |
| Zweistutzenzähler G2,5 / G4 / G6 | 51,29 € |
Kosten für Zählerwechsel
| Zählertyp | inkl. MwSt. 19 % |
| Einstutzenzähler G2,5 / G4 / G6 | 60,29 € |
| Zweistutzenzähler G2,5 / G4 / G6 | 60,29 € |
Entsprechend der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (NDAV) § 23 können Einwände gegen die erstellte Rechnung nicht zum Zahlungsaufschub bzw. zur Zahlungsverweigerung führen.
Wenn Sie eine Befundprüfung wünschen, füllen Sie bitte den Antrag auf Befundprüfung aus und senden ihn an uns zurück. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer zwecks Terminvereinbarung für den Zählerwechsel an.
Mit freundlichen Grüßen
GVE
Ihr Ansprechpartner ist:
| Gasversorgung Eisenhüttenstadt GmbH Lilienthalring 1A 15890 Eisenhüttenstadt |
Teammanager Netzbereitstellung Herr Norbert Zielke Telefon 03364 2932-112 |


